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Ausbildung/Einstellung

Für die Vergabe der Ausbildungs- und Studienplätze im nichttechnischen Bereich der öffentlichen Verwaltung und Justiz im Freistaat Bayern führt die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses jeweils einmal jährlich ein zentrales Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.

Wenn Sie sich für eine Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) interessieren, bewerben Sie sich online unter team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung/ oder wenden Sie sich an einen/eine der zahlreichen Einstellungsberater/-innen der Bayerischen Polizei. Die Polizei führt für diese Ausbildungsplätze ein gesondertes Auswahlverfahren durch. Das Auswahlverfahren des Landespersonlausschusses müssen Sie für diese Ausbildungsrichtung nicht durchlaufen.

Für ein Studium in der 3. Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes ist zusätzlich zur Anmeldung für das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss eine Bewerbung bei der Bayerischen Polizei erforderlich. Wie Sie sich dort online bewerben können, wie Sie Kontakt zur Einstellungsberatung aufnehmen können und viele Informationen zur Bewerbung, zum Beruf und zum Studium finden Sie unter team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung.

Eine Bewerbung für ein Studium ist nur möglich, wenn Sie sich termingerecht für das Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss angemeldet haben oder noch anmelden, sofern die Anmeldefrist noch nicht abgelaufen ist.


Eine Studienrichtung mit eher technischem Schwerpunkt ist der Studiengang zum/zur Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH). Details über die Zugangsvoraussetzungen, Studieninhalte und Bewerbungsmodalitäten erfahren Sie auf der Seite www.verwaltungsinformatiker.de.

Soweit Sie nicht an einer Ausbildung oder einem Studium sondern direkt an einer Einstellung interessiert sind, wenden Sie sich bitte stets unmittelbar an die obersten Dienstbehörden. Diese können Ihnen Auskunft über freie Stellen, Einstellungsvoraussetzungen und die möglichen Tätigkeits- und Einsatzbereiche in den nachgeordneten Verwaltungsbereichen geben. Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat keinen Überblick über die offenen Stellen in den verschiedenen Verwaltungen.

 

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